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Name und Sitz |
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Der Verein Zürcher Eingliederung ist ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff.
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, mit Sitz in Zürich. |
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Zweck |
| 2.1 |
Der Verein Züricher Eingliederung bezweckt für geistig und körperlich
behinderte Menschen die Schaffung und Bereitstellung von Ausbildungs-
und Arbeitsplätzen in Werkstätten, weiteren Betrieben und Landwirtschaft.
Ebenso bezweckt der Verein den Betrieb eines Wohnheimes. Es wird grundsätzlich
unterschieden zwischen freien Ausbildungen, IV-Anlehren, Anlehren nach BBT,
Berufslehren nach BBT und geschützten Dauerarbeitsplätzen.
Die sozialtherapeutische Arbeit richtet sich nach dem Menschenbild
von Rudolf Steiner. Der Verein Zürcher Eingliederung bemüht sich um
die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel. Er trägt die
Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und privaten Donatoren,
dass die erbrachten finanziellen Mittel im Sinne der Zweckbestimmung
verwendet werden. Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, welche
gleichartige Ziele verfolgen, ist erwünscht. Der Verein Zürcher Eingliederung
ist politisch und konfessionell neutral. |
| 2.2 |
Zusammenarbeit mit dem Kollegium
Der Vorstand des Vereins und die Leitung der Zürcher Eingliederung arbeiten
zusammen und gewähren sich gegenseitig uneingeschränkte Einsicht in ihre Rechung. |