 |
| 3.1 |
Der Mitgliederbeitrag wird von der Generalversammlung festgesetzt.
Er beträgt zur Zeit Fr. 20.- pro Jahr. Für die Mitglieder des Vorstandes
sowie allfällige Kommissionen ist er fakultativ. |
| 3.2 |
Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Vorstand zu richten.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern. |
| 3.3 |
Die Mitglieder unterstützen die Tätigkeit des
Vereins nach freiem Ermessen in finanzieller, praktischer und moralischer Art. |
| 3.4 |
Der Austritt ist jederzeit durch schriftliche Anzeige an
den Vorstand möglich. Durch Vorstandsbeschluss kann ein
Mitglied ohne Angabe des Grundes ausgeschlossen werden. |
| 4 |
Organisation Die Organe des Vereins sind: |
| 4.1 |
Die Mitgliederversammlung |
| 4.2 |
Der Vorstand |
| 4.3 |
Die Revisionsstelle |
| 5 |
Mitgliederversammlung |
| 5.1 |
Die Mitgliederversammlung hat folgende Kompetenzen:
a) Die Wahl des Vorstandes und der Revisionsstelle
b) Abnahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
Die Jahresrechnung ist auf den 31. Dezember abzuschliessen. |